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Am 22. August 1818 erließ Karl eine liberale ständische Verfassung, die erste badische Verfassung. Sie war zu dieser Zeit die modernste im Bereich des Deutschen Bundes. Sie garantierte ein Recht auf Volksvertretung mit der Möglichkeit der Mitwirkung bei Gesetzgebungsverfahren. Die Volksvertretung, der Badische Landtag, wurde daraufhin am 22. April 1819 eröffnet. 

 

 

Die Bevölkerung wurde in weitem Umfang an der staatlichen Willensbildung beteiligt:

 

etwas mehr als die Hälfte der Männer besaß das aktive Wahlrecht zur Zweiten Kammer; das war eine damals sehr ungewohnte Dimension. Die badische Verfassung war für viele Jahrzehnte die modernste Deutschlands und stand auch im europäischen Vergleich an der Spitze des Fortschritts. Sie erfüllte alle Wünsche des Liberalismus, dem Nebenius uneingeschränkt zuzurechnen ist. Die Konstitutionalisierung des Landes entsprang allerdings nicht dem Drängen des Liberalismus, und die öffentliche Diskussion über diesen Fragenkreis war auch nicht sehr ausgedehnt.